Allgemeine Geschäftsbedingungen

T&N Verwaltungs KG · regio.one — Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Leistungen, Lieferungen und Vertragsverhältnisse der T&N Verwaltungs KG, Mitterberg 4, 9815 Kolbnitz, Österreich, handelnd unter "regio.one" (nachfolgend "regio.one").

1.2 regio.one erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB bzw. § 1 KSchG. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen. Mit Abschluss des Vertrags bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer und im Rahmen seiner unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn regio.one diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

2. Leistungen

2.1 regio.one erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Marketing und Werbung, Social Media, Social Recruiting, Content-Erstellung, Foto- und Videoproduktion, Grafik und Design, Websites und Landingpages, Digitalisierung, Prozessoptimierung, Automatisierung, KI-Lösungen, Beratung, Coaching sowie sonstige damit verbundene Agentur- und Digitalleistungen.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.

2.3 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, schuldet regio.one keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl an Leads, Bewerbungen, Verkäufen, Reichweiten, Impressionen, Klicks, Conversions oder Umsätzen.

3. Vertragsschluss

3.1 Angebote von regio.one sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots durch den Kunden, durch schriftliche Auftragsbestätigung von regio.one oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung.

3.3 Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen zumindest der Textform.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde hat sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Daten, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben, Termine und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form bereitzustellen.

4.2 Dies gilt insbesondere für Texte, Logos, Bildmaterial, Videos, Markenunterlagen, Zugangsdaten zu Websites, Domains, Hosting, Social-Media-Konten, Werbekonten und Tools, technische Informationen, Briefings, Freigaben sowie Terminabstimmungen für Shootings, Drehs, Besprechungen und Abnahmen.

4.3 Liefert der Kunde erforderliche Unterlagen, Inhalte, Freigaben oder sonstige Mitwirkungen nicht rechtzeitig, ist regio.one für daraus resultierende Terminverschiebungen, Verzögerungen, Leistungsunterbrechungen oder Mehraufwände nicht verantwortlich.

4.4 In diesen Fällen verschieben sich vereinbarte Fristen und Termine jedenfalls um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

4.5 Entsteht durch verspätete, unvollständige oder unrichtige Mitwirkung des Kunden ein Mehraufwand, ist regio.one berechtigt, diesen gesondert nach tatsächlichem Aufwand oder gemäß vereinbartem Stundensatz zu verrechnen.

4.6 Der Kunde sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten verfügt und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde hält regio.one diesbezüglich schad- und klaglos.

5. Leistungsdurchführung

5.1 regio.one ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Mitarbeiter, freie Dienstnehmer oder geeignete Dritte bzw. Subunternehmer erbringen zu lassen.

5.2 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

5.3 Bei kreativen, strategischen, technischen oder digitalen Leistungen sind sachlich gerechtfertigte und branchenübliche Abweichungen zulässig, sofern der vereinbarte Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

6. Freigaben, Abnahmen und Korrekturen

6.1 Entwürfe, Konzepte, Designs, Anzeigen, Texte, Videos, Bilder, Webseiten, Automationen oder sonstige Zwischenergebnisse sind vom Kunden innerhalb angemessener Frist zu prüfen und freizugeben.

6.2 Erfolgt innerhalb angemessener Frist keine Rückmeldung, ist regio.one nach vorherigem Hinweis berechtigt, von einer Freigabe auszugehen.

6.3 Sofern im Angebot oder Auftrag nicht anders geregelt, sind nur jene Korrekturen und Abstimmungsschleifen umfasst, die dort ausdrücklich vorgesehen sind.

6.4 Darüber hinausgehende Änderungswünsche, Zusatzschleifen, Neuabstimmungen oder nachträgliche Umstellungen stellen Mehrleistungen dar und werden gesondert verrechnet.

7. Abonnements, laufende Leistungen und Kündigung

7.1 Leistungen können einmalig, projektbezogen oder als laufende Leistungen, Abonnements, Betreuungspakete oder Retainer vereinbart werden.

7.2 Die jeweilige Laufzeit eines Abonnements oder laufenden Vertrags ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot, Auftrag oder der Auftragsbestätigung. Eine Mindestlaufzeit besteht nur, wenn sie dort ausdrücklich vereinbart ist.

7.3 Der konkrete monatliche Leistungsinhalt ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.

7.4 Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Geht keine fristgerechte Kündigung ein, verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um die im Angebot oder Auftrag vorgesehene Verlängerungsperiode, mangels ausdrücklicher Regelung um einen weiteren Monat.

7.5 Nicht verbrauchte Leistungen, Stunden, Kontingente, Abrufe, Korrekturen oder sonstige Monatsleistungen verfallen mit Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraums. Eine Übertragung auf Folgemonate ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

7.6 Werbebudgets, Mediabudgets, Anzeigenkosten, Plattformkosten, Lizenzkosten und sonstige Drittanbietergebühren sind nicht im Abopreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

7.7 regio.one ist berechtigt, laufende Leistungen auszusetzen, wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist oder erforderliche Mitwirkungen trotz Aufforderung nicht erbringt.

7.8 Bei Zahlungsverzug ist regio.one nach schriftlicher Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 7 Tagen berechtigt, sämtliche bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit noch offenen Entgelte sofort fällig zu stellen. Die Anrechnung ersparter Aufwendungen bleibt unberührt.

7.9 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Preise und Zahlung

8.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro.

8.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.3 Werbebudgets, Mediabudgets, Anzeigenkosten, Plattformkosten, Lizenzkosten und sonstige Drittanbietergebühren sind mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung nicht im Honorar enthalten.

8.4 regio.one ist berechtigt, Anzahlungen sowie Teil- bzw. Abschlagsrechnungen nach Projektfortschritt zu legen. Bei neuen Kunden oder größeren Projekten kann der Beginn der Leistungserbringung von der Leistung einer Anzahlung abhängig gemacht werden.

8.5 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Abonnements und laufenden Leistungen ist regio.one berechtigt, wiederkehrende Entgelte monatlich im Voraus in Rechnung zu stellen.

8.6 Bei Zahlungsverzug ist regio.one berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) sowie angemessene Mahn-, Inkasso- und Betreibungskosten zu verrechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

8.7 Eigentumsvorbehalt: Gelieferte körperliche Sachen (insbesondere Drucksorten, Datenträger, Hardware, Werbemittel und Merchandising) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung offenen Forderungen Eigentum von regio.one. Für die von regio.one geschaffenen digitalen Werke und Leistungen (insbesondere Software, Quellcode, Websites, Online-Shops und Content) gilt der Rechtevorbehalt nach Punkt 12.

8.8 Zurückbehaltung: Bis zur vollständigen Bezahlung der auf die jeweilige Leistung entfallenden Entgelte ist regio.one berechtigt, noch nicht bezahlte Leistungen, Dateien, Quellcode, Zugangsdaten und Herausgaben zurückzuhalten.

8.9 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist für Unternehmer nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von regio.one ausdrücklich anerkannt wurden.

9. Preisanpassung bei Dauerverträgen

9.1 Bei Abonnements und laufenden Leistungen ist regio.one berechtigt, die vereinbarten Entgelte einmal jährlich entsprechend der Entwicklung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI 2020 oder eines Nachfolgeindex) anzupassen. Grundlage ist der Indexwert zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

9.2 Erhöhungen werden dem Kunden mit angemessener Frist vorab mitgeteilt; ein allfällig vereinbartes Kündigungsrecht bleibt unberührt.

10. Foto-, Video-, Content- und Kreativleistungen

10.1 Bei Foto-, Video-, Content-, Design- und Kreativleistungen schuldet regio.one ausschließlich den im Angebot oder Auftrag ausdrücklich beschriebenen Leistungsumfang.

10.2 Insbesondere sind nur dann umfasst, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden: Shooting- oder Drehtage, Nachbearbeitung und Schnitt, Untertitel, Formatvarianten und Versionierungen, Sprecher, Moderatoren, Models oder Darsteller, Musiklizenzen, Stockmaterial oder Fremdmaterial, Reisekosten, Spesen, Locations, Technik, Studio, Expressleistungen oder Zusatztermine.

10.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass für Shootings, Drehs und Veröffentlichungen alle erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Genehmigungen vorliegen, insbesondere Einwilligungen abgebildeter oder aufgenommener Personen, Rechte an Musik, Bildern, Marken, Produkten und Locations sowie betriebsinterne oder behördliche Freigaben.

10.4 Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit kundenseitig vorgegebener oder freigegebener Inhalte.

10.5 Rohdaten, offene Dateien, Projektdateien, unbearbeitetes Bild- oder Videomaterial, Schnittdateien, Quelldateien oder Arbeitsunterlagen sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

10.6 regio.one ist berechtigt, erstellte Arbeiten nach Veröffentlichung durch den Kunden als Referenz für Eigenwerbung zu verwenden, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Kunden entgegenstehen.

11. Drittplattformen und Werbeschaltung

11.1 Werden Leistungen über Drittplattformen erbracht oder ausgespielt, insbesondere Meta, Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok, Google, YouTube, Hosting-, CRM-, Newsletter- oder KI-Systeme, hängt die Leistungserbringung auch von deren Verfügbarkeit, Richtlinien und technischen Rahmenbedingungen ab.

11.2 regio.one haftet nicht für Sperren, Reichweitenschwankungen, Ablehnungen, Algorithmusänderungen, Kontoeinschränkungen, Datenverluste oder sonstige Maßnahmen von Drittplattformen, sofern diese nicht von regio.one vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

12. Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte und Rechtevorbehalt

12.1 Geistiges Eigentum: Sämtliche von regio.one erbrachten Leistungen und geschaffenen Werke – insbesondere Konzepte, Strategien, Texte, Designs, Grafiken, Websites, Online-Shops, Software, Quellcode, Skripte, Datenbanken, Schnittstellen, Templates, Bilder, Videos, Creatives, Kampagnenstrukturen, Automationen, KI-Workflows sowie sonstige Inhalte – sind urheber- bzw. leistungsschutzrechtlich geschützt. Das Urheberrecht sowie alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben bei regio.one.

12.2 Rechtevorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung: Sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem jeweiligen Auftrag offenen Entgelte zur Gänze bei regio.one. Erst nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Werknutzungsrecht im vereinbarten Umfang und für den vereinbarten Zweck.

12.3 Nutzung vor Bezahlung unzulässig: Vor vollständiger Bezahlung ist jede Nutzung, Veröffentlichung, Live- bzw. Online-Schaltung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe oder sonstige Verwertung der Werke unzulässig. Eine etwaige vorzeitige Übergabe oder Bereitstellung (z. B. Entwurf, Vorschau, Staging, Testzugang) erfolgt ausschließlich zu Prüf- und Freigabezwecken und begründet kein Nutzungsrecht.

12.4 Folgen bei Nichtzahlung: Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist regio.one nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, (a) bereits eingeräumte Nutzungsrechte zu widerrufen bzw. auszusetzen, (b) bereitgestellte Werke, Websites, Online-Shops, Landingpages oder Automationen offline zu nehmen, zu sperren oder zu deaktivieren, sowie (c) die Herausgabe von Quellcode, offenen Dateien und Zugangsdaten zu verweigern. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, jede weitere Nutzung der nicht bezahlten Werke unverzüglich einzustellen.

12.5 Eine Bearbeitung, Weitergabe, Mehrfachverwertung, Unterlizenzierung oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von regio.one.

12.6 Quellcode, offene bzw. Projektdateien und Arbeitsunterlagen sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

12.7 Drittkomponenten: Der Erwerb von Rechten an Fremdmaterialien, Musik, Stockmaterial, Plugins, Software, Schriften, Open-Source- oder sonstigen Drittkomponenten ist nur insoweit umfasst, als dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Kunde tritt insoweit in die jeweiligen Lizenzbedingungen ein; regio.one haftet nicht für deren Einhaltung durch den Kunden.

12.8 Der Übergang von Rechten erst nach vollständiger Bezahlung gilt auch im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung, Kündigung oder eines Projektabbruchs.

12.9 regio.one ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Arbeiten und Werke nach deren Veröffentlichung als Referenz zur Eigenwerbung zu verwenden sowie einen dezenten Urhebervermerk anzubringen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen oder schriftlich anderes vereinbart ist.

13. Domains, Hosting, Zugangsdaten und Datensicherung

13.1 Domains, Hosting, Server, Lizenzen und sonstige laufende Drittleistungen werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, im Namen und auf Rechnung des Kunden bezogen; der Kunde wird Vertragspartner des jeweiligen Anbieters.

13.2 Übernimmt regio.one die Registrierung oder Verwaltung von Domains, Hosting oder Konten treuhändig für den Kunden, erfolgt nach vollständiger Bezahlung auf Wunsch die Übertragung bzw. Herausgabe der Zugangsdaten an den Kunden.

13.3 Für die regelmäßige Sicherung (Backup) von Daten, Websites und Inhalten ist der Kunde selbst verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich eine Backup- oder Wartungsleistung schriftlich vereinbart wurde.

13.4 Nach Beendigung eines Betreuungs- oder Hostingvertrags besteht keine Verpflichtung von regio.one zur weiteren Aufbewahrung von Daten; der Kunde hat rechtzeitig für eine Sicherung und Übernahme zu sorgen.

14. Geheimhaltung und Vertraulichkeit

14.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Strategien, Zugangsdaten und Unterlagen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

14.2 Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind.

14.3 Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Befugnis zur Referenznennung nach Punkt 12.9 bleibt unberührt.

15. Höhere Gewalt

15.1 Ereignisse höherer Gewalt – insbesondere Naturereignisse, Epidemien oder Pandemien, Krieg, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Internetausfälle sowie Ausfälle oder Einschränkungen von Drittplattformen und Dienstleistern – entbinden die betroffene Partei für die Dauer der Behinderung von der rechtzeitigen Leistungserbringung.

15.2 Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, vom betroffenen Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

16. Gewährleistung

16.1 Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich zu prüfen. Offene Mängel sind spätestens binnen 7 Tagen ab Übergabe oder Bereitstellung schriftlich und konkret zu rügen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt (§ 377 UGB).

16.2 Bei berechtigten Mängeln hat regio.one nach eigener Wahl Verbesserung oder Austausch binnen angemessener Frist zu leisten. Das Recht des Kunden auf Preisminderung oder Wandlung ist, soweit gesetzlich zulässig, nachrangig.

16.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit gesetzlich zulässig, ein Jahr ab Übergabe bzw. Bereitstellung. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB wird abbedungen.

17. Haftung

17.1 Gegenüber Unternehmern haftet regio.one nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

17.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, Datenverluste und ausgebliebene wirtschaftliche Erfolge ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

17.3 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung der Höhe nach, soweit gesetzlich zulässig, mit dem Netto-Auftragswert des betroffenen Vertrags begrenzt.

17.4 Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses Punktes gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; insoweit haftet regio.one nach den gesetzlichen Bestimmungen.

18. Kein Rücktrittsrecht

18.1 Da regio.one ausschließlich Verträge mit Unternehmern schließt, steht dem Kunden kein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu. Die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) finden keine Anwendung.

19. Datenschutz

19.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere nach DSGVO und DSG.

19.2 Sofern erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

20. Gerichtsstand und anwendbares Recht

20.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

20.2 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der T&N Verwaltungs KG als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

21. Schlussbestimmungen

21.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

21.2 An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit zulässig, eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

21.3 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von regio.one. regio.one ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte heranzuziehen.

21.4 Bei Dauerschuldverhältnissen ist regio.one berechtigt, diese AGB mit angemessener Vorankündigung zu ändern; widerspricht der Kunde nicht innerhalb angemessener Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen.

21.5 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen zumindest der Textform.

Ruf uns an